Ein Meilenstein für Infektionsopfer - 
Neues Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt 
mit Signalwirkung für Sepsis-Patienten und Opfer von Klinikinfektionen:
 Unserer Kanzlei ist heute ein von uns erwirktes Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt
    zugestellt worden. Dieses Urteil ist ein Meilenstein für Infektionsopfer. Das Urteil
    stärkt die Rechte geschädigter Patienten weiter:
Unserer Kanzlei ist heute ein von uns erwirktes Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt
    zugestellt worden. Dieses Urteil ist ein Meilenstein für Infektionsopfer. Das Urteil
    stärkt die Rechte geschädigter Patienten weiter:
Deutsche Gerichte verstehen zunehmend, dass pauschaler Vortrag von Kliniken in Schadensersatzprozessen
    zur angeblichen Umsetzung der Vorgaben der Kommission für Krankenhaushygiene und
    Infektionsprävention beim Robert Koch Institut und der Hygienegesetze insgesamt nach
    geltendem Recht nicht ausreicht.
Zutreffend hat das Oberlandesgericht in dieser für Patienten wichtigen Entscheidung
    auch klargestellt, dass nicht die Ärzte der betroffenen Fachdisziplinen - wie Chirurgen,
    Kardiologen oder auch Orthopäden - als Gutachter berufen sind sondern nur Fachärzte
    für Hygiene und Mikrobiologie. Der Grundsatz der "fachgleichen Begutachtung" spielt
    bei Fragen der allgemeinen und spezifischen Hygiene - so das Oberlandesgericht Frankfurt
    völlig zutreffend - keine Rolle.
Das OLG Frankfurt bestätigt mit diesem Urteil unsere, seit Jahren vertretene Rechtsauffassung
    sowohl hinsichtlich der Qualifikation der Gutachter als auch in Bezug auf die Darlegungsanforderungen
    für Kliniken.
Wir werden das Urteil zeitnah veröffentlichen und ergänzend kommentieren.
RA Dr. jur. Burkhard Kirchhoff
Patientenanwalt
Wilhelmstraße 9
35781 Weilburg / Lahn
06471 / 93 72 - 0
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www.mrsa-anwalt.de