ADAC-Vertragsanwältin Julia Göbel
Mit mehr als 18,9 Millionen Mitgliedern (Stand: März  2014) ist der ADAC der größte
    und wohl auch bekannteste Automobilclub in Deutschland. Als solcher ist der Club
    rund um die Uhr für seine Mitglieder da, sei es im Bereich der Pannenhilfe, der Luftrettung
    im In- und Ausland, der Verkehrssicherheit, dem Tourismus uvm.
Seit 1983 war Rechtsanwalt Eberhard Kirchhoff in unserer Kanzlei als ADAC-Vertragsanwalt
     tätig und erster Vertragsanwalt in der Region. Seit 2014 wird die Vertragsanwaltschaft
    von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht Julia Göbel als eine der wenigen
    weiblichen ADAC-Vertragsanwältinnen in Hessen fortgeführt.
Im Bereich der Rechtsberatung verfügt der ADAC über die „Juristische Zentrale“ in
    München sowie über ein deutschlandweites Netzwerk von rund 650 ADAC-Vertragsanwälten,
    die den Mitgliedern des ADAC kompetent, unkompliziert und kurzfristig mit Rat und
    Tat rund um das Verkehrs-, Reise- und Verbraucherrecht zur Seite stehen. In Hessen
    gibt es derzeit (Stand: Februar 2015) 45 Vertragsanwältinnen und -anwälte des ADAC.
    
Mit dem ADAC verbindet uns ein Rahmenvertrag, der es zur Aufgabe macht, ADAC-Mitglieder
    auf der Basis ihrer Mitgliedschaft anwaltlich zu beraten. Diese Pflicht bezieht sich
    auf anwaltliche Erstberatungen. Selbstverständlich ist für alle ADAC-Mitglieder (und
    auch Nicht-Mitglieder) eine über eine Beratung hinausgehende anwaltliche Tätigkeit
    auf der gesetzlichen Basis des RVG jederzeit möglich.