Krankenhausinfektionen in Deutschland
SPD Gesundheitsexperte Lauterbach spricht als erster Politiker zum Thema Krankenhaushygiene
    in Deutschland Klartext - Das Interview finden sie hier
Unseren Kommentar mit wichtigen Ergänzungsvorschlägen finden Sie hier:
 Nachdem in Deutschland jedes Jahr weiter viele Menschen vermeidbar durch Klinikkeime
    umkommen oder durch nosokomiale Infektionen geschädigt werden spricht - als erster
    deutscher Politiker - der SPD Gesundheitsexperte Karl Lauterbach (SPD) Klartext und
    benennt seine Sichtweise der Gründe für die insgesamt viel zu hohen Infektionszahlen
    in Deutschland.
Nachdem in Deutschland jedes Jahr weiter viele Menschen vermeidbar durch Klinikkeime
    umkommen oder durch nosokomiale Infektionen geschädigt werden spricht - als erster
    deutscher Politiker - der SPD Gesundheitsexperte Karl Lauterbach (SPD) Klartext und
    benennt seine Sichtweise der Gründe für die insgesamt viel zu hohen Infektionszahlen
    in Deutschland.
Viele Forderungen des Politikers werden seit Jahren sinngemäß auf unserer Webseite
    formuliert. Angefangen bei der Forderung nach der Schaffung flächendeckend geeigneter,
    unabhängiger Klinikkontrollen bis hin zur Notwendigkeit der Zurückdrängung des Klinik-Lobbyismus.
    Völlig zutreffend weist Lauterbach auch auf die jahrelange Klientel-Politik der FDP
    hin, deren Gesundheitsminister Bahr und Rösler - so scheint es - mehr die wirtschaftlichen
    Interessen der Kliniken als die Sicherheit der Patienten auf dem Gebiet der Klinikhygiene
    im Auge hatten.
Die Regierung sollte sich fachkundig und unabhängig beraten lassen, wenn sie das
    Infektionsschutzgesetz nachschärfen und eine deutliche und messbare Reduzierung der
    Infektionszahlen in Deutschland erreichen will. Sonst "wird das wieder nichts". Die
    Neufassung und Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes war nicht hinreichend, weil
    wichtige Schritte und Maßnahmen bis heute nicht gesetzlich vorgesehen sind.
Basierend auf unseren Erfahrungen im Rahmen der Vertretung von geschädigten Patienten
    wären folgende Maßnahmen sinnvoll, wenn die aus unserer Sicht als Ziel einer "Hygiene-Offensive"
    auszugebende Halbierung der Krankenhausinfektionen in Deutschland erreicht werden
    soll:
1. Schaffung einer Bundesbehörde Klinikhygiene auf Bundesebene - finanziert von allen
    Ländern und dem Bund - mit angeschlossener Task Force nach niederländischem Vorbild.
    Die Einhaltung der Hygiene-Gesetze ist inzwischen und in Anbetracht der hohen Gefährlichkeit
    der absoluten Zahlen und der individuellen Zunahme der Resistenzen verschiedener
    Bakterienstämme ein überragend wichtiges Gemeingut. Elementar wäre eine hinreichende
    Kompetenz dieser Behörde - angefangen bei unangemeldeten Besuchen über die Befugnis
    zur Schließung von Stationen oder ganzen Krankenhäusern bei Verletzung wichtiger
    oder beharrlicher Verweigerung der Umsetzung der Hygiene-Vorgaben.
2. Vereinheitlichung der Zuständigkeiten für die Hygiene-Aufsicht - Aufbereitung
    sowie Sterilisation einerseits (RP) und allgemeine Klinik-Hygiene (Gesundheitsämter)
    andererseits - Vertrauen ist gut, eine ausnahmslos effektive Kontrolle wirklich aller
    Kliniken besser.
 3. Schaffung eines neuen "Hygiene-TÜVs". Die "Plakette" erhalten nach einer unabhängigen
    (!) und fachkundigen Überprüfung der einzelnen Klinik nur Häuser, die die "Basics"
    der Klinikhygiene - die elementaren Vorschriften der Klinikhygiene - einhalten wie:
3. Schaffung eines neuen "Hygiene-TÜVs". Die "Plakette" erhalten nach einer unabhängigen
    (!) und fachkundigen Überprüfung der einzelnen Klinik nur Häuser, die die "Basics"
    der Klinikhygiene - die elementaren Vorschriften der Klinikhygiene - einhalten wie:
aktuelle, der KRINKO-Empfehlung entsprechende Hygienepläne, gesetzeskonforme Anzahl
    an Hygiene-Fachkräften, Nachweisbare Mindeststandards an Schulungen, funktionierende
    Hygiene-Kommission, korrekt geführte Statistiken, Validierungen nach Herstellervorgabe
    usw. Diese neutrale Bestandsaufnahme der Hygiene-Realität in allen Kliniken in staatlich
    gesteuerter und überwachter Form wäre wichtig. Bisher fehlen geeignete Informationsquellen
    für Patienten meist. Die Qualitätsberichte halten wir für - in vielen Fällen - nicht
    geeignet. Ergebnisse der "offiziellen" Bestandsaufnahme sollten deshalb veröffentlicht
    werden, damit der mündige Patient sich informieren und notfalls reagieren kann. Wirtschaftliche
    Anreize verbessern die Hygiene. Eine gute Hygiene ist ein Marketing-Instrument, vor
    Kliniken mit gefahrenträchtiger Hygiene sind Patienten zu schützen.
4. Festschreibung eines nachgewiesen geeigneten und ehrlichen Erfassungssystems für
    nosokomiale Infektionen in jeder Klinik - soweit noch nicht vorhanden. In den von
    uns betriebenen Prozessen stellen wir immer wieder mal fest, dass es vereinzelt Infektionsstatistiken
    gibt, die das Papier nicht wert sind. Niedrige Infektionszahlen, weit unterdurchschnittliche
    Zahlen an resistenten Keimen. Wenn eine Klinik die Infektionsstatistik nicht oder
    schlampig führt - die Augen schließt - und insbesondere die gesetzlich vorgesehene
    Bewertung nicht vornimmt, müssen deutlichere Konsequenzen greifen. Wir kennen bisher
    keinen einzigen Fall, der zur Verhängung eines - in der aktuellen Fassung des InfschG
    vorgesehen - "Bußgeldes" geführt hat. Das Gesetz ist ein zahnloser Tiger.
5. Erstreckung der Meldepflicht für resistente und besonders gefährliche Keime auf
    Besiedelungen und nicht nur Infektionen mit Nachweis über Liquor und Blut.
6. Benennung eines "Arztes für Antibiose und Mikrobiologie" nach niederländischem
    Vorbild in jeder Klinik. Dieser Arzt kennt die Keimspektren seiner Region und Hygiene-Schwachpunkte
    der Kliniken in seinem Verantwortungsbereich. Er steuert die Antibiose bei infektiösen
    Patienten in Verbindung mit den jeweils individuellen Behandlern der einzelnen Fachrichtungen.
    Damit ist er mit seinem spezialisierten, mikrobiologischen Wissen unmittelbar in
    die Diagnostik und Behandlung der Patienten eingebunden. Die Anzahl der Sepsistoten
    wird durch die daraus resultierende, frühere, gezielte Diagnostik und bereits initial
    zutreffendere antibiotische Abdeckung bundesweit messbar sinken. In den von uns vertretenen
    Fällen stellen wir immer wieder fest, dass der Ausbildungsstand im Bereich der Diagnostik
    und antibiotischen Abdeckung infektiöser Geschehen dringend verbessert werden muss.
7. Schaffung von geeigneten Straftatbeständen, die zu Sanktionen für die Klinikleitung
    und Verantwortliche führen können, wenn Infektionsstatistiken nicht oder grob fehlerhaft
    geführt oder Häufungen von Infektionen der Aufsicht nicht gemeldet werden. Sanktionsbewehrt
    sollten auch wichtige Verstöße gegen organisatorische Pflichten sein. Beispielweise
    zu nennen ist die Vernachlässigung der Pflicht jeder Klinik, die Daten zu Art und
    Umfang des Antibiotika-Verbrauches festzulegen und die für die Patientensicherheit
    wichtige Bewertung durch Ärzte für Hygiene, Mikrobiologie und Behandlern vorzunehmen.
    AAS - "Alibi-Antibiotic-Stewardship" - kann tödlich wirken.
 8. Schaffung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Krankenhaushygiene analog dem Vorbild
    der Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Wirtschaftsstrafsachen. Diese muss ausgestattet
    werden mit juristisch und medizinisch besonders geschulten Staatsanwältinnen und
    Staatsanwälten. Derzeit findet eine geeignetes Vorgehen verantwortlichen Klinikleitungen
    gegenüber auch bei gravierender Verletzung von Hygiene-Vorgaben nicht immer statt.
    Insbesondere nach einem Ausbruch darf nicht der "Bock zum Gärtner" gemacht werden,
    sondern fachlich speziell geschulte Staatsanwaltschaften müssen das Heft - unabhängig
    und unparteilich beraten - in die Hand nehmen. Unterlassungstatbestände gemäß § 24
    II InfschG dürften heute bei Vorliegen nicht erkannt werden. Im Sinne der Kostenminimierung
    werden nicht selten infektiologisch und krankenhaushygienisch meist nicht hinreichend
    ausgebildete Rechtsmediziner mit der Überprüfung der Umsetzung der Hygiene-Gesetze
    beauftragt.
8. Schaffung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Krankenhaushygiene analog dem Vorbild
    der Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Wirtschaftsstrafsachen. Diese muss ausgestattet
    werden mit juristisch und medizinisch besonders geschulten Staatsanwältinnen und
    Staatsanwälten. Derzeit findet eine geeignetes Vorgehen verantwortlichen Klinikleitungen
    gegenüber auch bei gravierender Verletzung von Hygiene-Vorgaben nicht immer statt.
    Insbesondere nach einem Ausbruch darf nicht der "Bock zum Gärtner" gemacht werden,
    sondern fachlich speziell geschulte Staatsanwaltschaften müssen das Heft - unabhängig
    und unparteilich beraten - in die Hand nehmen. Unterlassungstatbestände gemäß § 24
    II InfschG dürften heute bei Vorliegen nicht erkannt werden. Im Sinne der Kostenminimierung
    werden nicht selten infektiologisch und krankenhaushygienisch meist nicht hinreichend
    ausgebildete Rechtsmediziner mit der Überprüfung der Umsetzung der Hygiene-Gesetze
    beauftragt.
9. Schaffung einer generellen Meldepflicht der Labore direkt der Aufsichtsbehörde
    gegenüber für alle Problemkeime - keine Begrenzung auf Nachweis in Liquor oder Blut.
    Sanktionsbewährung bei Verletzung der Meldepflicht. Nach aktueller Gesetzeslage stellt
    es nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn ein Ausbruch von Infektionen mit
    Problemkeimen in einer Klinik dem Gesundheitsamt verschwiegen wird. Die §§ 24 und
    25 InfschG neuer Fassung wirken in keiner Weise. Diese Vorschriften lassen den unzureichenden
    Willen des Gesetzgebers erkennen.
10. Sicherung eines einheitlichen, anerkannten Standards der Mikrobiologie, um Fehlerquellen
    der Keim-Identifizierung insbesondere bei Problemkeimen zu minimieren. Residenzpflicht
    für "Basis-Labors" in jeder Klinik, um die um sich greifende Dezentralisierung der
    Labors im Sinne der Kostenreduzierung und die damit verbundene Verlagerung infektiologischen
    know hows zu beenden. Verpflichtung zur Anschaffung und Anwendung von Schnelltestverfahren
    im Sinne der Vermeidung initial falscher Antibiosen und des folgenden Selektionsdruckes.
RA Dr. jur. Burkhard Kirchhoff
Patientenanwalt
Wilhelmstraße 9
35781 Weilburg / Lahn
06471 / 93 72 - 0
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